Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit von Szenenpilot mit Unternehmen. Die konkrete Projektvereinbarung bleibt maßgeblich.
1. Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über kreative Konzeption, KI-gestützte Filmproduktion, Schnitt, Sound, Varianten und damit verbundene Beratungsleistungen der Brandogan GmbH unter der Marke Szenenpilot (nachfolgend „Szenenpilot“). Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Szenenpilot ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuell vereinbarte Regelungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Projektvertrag gehen diesen AGB vor.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Website, der Konfigurator und die Projektanfrage dienen ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar und lösen weder eine Zahlungspflicht noch einen Anspruch auf Leistung aus.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Szenenpilot ein schriftliches oder in Textform abgegebenes Angebot des Kunden annimmt oder der Kunde ein Angebot von Szenenpilot in Textform bestätigt. Leistungsumfang, Vergütung, Termine, Anzahl der Versionen und Korrekturschleifen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Vereinbarung.
3. Leistungen und Änderungswünsche
Szenenpilot erbringt die vereinbarten kreativen und produktionstechnischen Leistungen nach dem abgestimmten Briefing. Kreative Entwürfe, KI-generierte Bildwelten und Vorschauen sind Ergebnis eines gestalterischen Prozesses. Sie begründen keine Zusage bestimmter technischer oder wirtschaftlicher Wirkungen, Reichweiten oder Plattformfreigaben.
Änderungswünsche und Korrekturen sind im vereinbarten Umfang enthalten. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere zusätzliche Motive, Formate, Varianten, Korrekturschleifen oder Änderungen des Briefings, bedürfen einer gesonderten Abstimmung und können zusätzlich vergütet werden.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Szenenpilot alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er sichert zu, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und dass die übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Rechtsvorschriften verletzen.
Der Kunde prüft Entwürfe, Vorschauen und Freigabeversionen innerhalb der vereinbarten Frist. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder geänderte Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Szenenpilot kann hierfür eine angemessene Zusatzvergütung verlangen, sofern dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
5. Termine, Abnahme und Bereitstellung
Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Voraussetzung ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden.
Soweit eine Abnahme vereinbart ist, erklärt der Kunde die Abnahme in Textform oder über den hierfür vereinbarten Projektprozess. Der Kunde darf die Abnahme bei wesentlichen, konkret benannten Mängeln verweigern. Szenenpilot erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
6. Vergütung und Zahlung
Preise, Zahlungsplan, Umsatzsteuer, Zahlungsart und gegebenenfalls eingesetzte Zahlungsdienstleister ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Rechnung. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei einem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Szenenpilot kann die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Beträge angemessen zurückhalten, sofern dies dem Kunden zuvor angekündigt wurde.
7. Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Szenenpilot räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung die im Angebot konkret beschriebenen Nutzungsrechte an den final vereinbarten Arbeitsergebnissen ein. Umfang, Gebiet, Dauer, Medien, Bearbeitungsrecht, Exklusivität und Rechte an Rohmaterial, Projektdateien, Musik, Stockmaterial oder KI-Assets werden projektbezogen vereinbart.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Szenenpilot beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Konzepte, Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten, Arbeitsdateien und zugrunde liegende Methoden bleiben bei Szenenpilot, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Referenz- oder Portfolioveröffentlichung durch Szenenpilot erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Kunden oder soweit der Kunde das Ergebnis selbst öffentlich zugänglich gemacht hat und keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Projekts. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit Szenenpilot personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
9. Haftung
Szenenpilot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.